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BGH, 21.03.1957 - II ZR 326/55 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- VersR 1957, 312
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Nürnberg, 19.10.2016 - 12 U 2194/14
Kollision von in Küstennähe vor Anker liegenden Segelyachten bei Wetterwechsel
Bei Kollision eines in Bewegung befindlichen Schiffes mit einem Stilllieger oder Ankerlieger spricht ein Anscheinsbeweis für ein ursächliches Verschulden der Besatzung des in Bewegung befindlichen ("anrennenden") Schiffes (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21.03.1957 - II ZR 326/55, VersR 1957, 312; Urteil vom 01.02.1982 - II ZR 77/81, VersR 1982, 491).Bei Kollision eines in Bewegung befindlichen Schiffes mit einem Stilllieger oder Ankerlieger spricht ein Anscheinsbeweis für ein ursächliches Verschulden der Besatzung des in Bewegung befindlichen ("anrennenden") Schiffes (BGH, Urteil vom 21.03.1957 - II ZR 326/55, VersR 1957, 312; Urteil vom 01.02.1982 - II ZR 77/81, VersR 1982, 491; OLG Hamburg VersR 1974, 1200; OLG Naumburg Hamburger Seerechts-Report 2008, 56;… Rabe, Seehandelsrecht 4. Aufl. § 735 HGB Rn. 33; jeweils m. w. N.).
- BGH, 01.02.1982 - II ZR 77/81
Anscheinsbeweis - Stillieger - Schiff
Gerät ein in Bewegung befindliches Schiff gegen ein stilliegendes Fahrzeug, so verspricht regelmäßig der Beweis des ersten Anscheins dafür, daß die Führung des anrennenden Schiffes die Kollission verschuldet hat (Senatsurt. v. 21. März 1957 - II ZR 326/55, VersR 1957, 312, 313). - BGH, 28.06.1962 - II ZR 112/60
Anscheinsbeweis für das Verschulden einer Schiffsbesatzungen bei Beschädigung …
Der Anscheinsbeweis geht nach den Umständen des vorliegenden Falles in zwei Richtungen (vgl. BGH LM ZPO § 286 C Nr. 20): Entweder war das Seil aus von der Beklagten zu vertretenden Gründen nicht in Ordnung (BGH VersR 1957, 286) oder das ordnungsgemäße Seil war durch einen Navigationsfehler überbelastet (vgl. BGH VersR 1957, 312 f).